JURO Digital GbR
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Verträge der JURO Digital GbR // Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der JURO Digital GbR (nachfolgend "JURO Digital" oder "wir") gegenüber ihren Kunden. Dies umfasst insbesondere Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, IT-Infrastruktur, Hosting und IT-Sicherheit.

(2) Unsere Angebote richten sich primär an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).

(3) Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

(4) JURO Digital ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen.

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

(1) Unsere Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung durch JURO Digital zustande.

(3) Abbildungen, technische Spezifikationen und Leistungsdaten in unseren Prospekten oder auf der Website dienen nur der Veranschaulichung und stellen keine Garantiezusagen dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang & Change Requests

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis für ein starres Pflichtenheft (Wasserfallmodell) vereinbart wurde, werden unsere Leistungen agil nach Aufwand abgerechnet. Anpassungen der Anforderungen im Projektverlauf sind möglich, sofern sie technisch umsetzbar sind.

(3) Change Requests: Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung des Leistungsumfangs, werden wir prüfen, ob und zu welchen Bedingungen (insbesondere hinsichtlich Vergütung und Fristen) die Änderung durchführbar ist. Verzögerungen, die durch die Prüfung oder Umsetzung von Change Requests entstehen, gehen nicht zu Lasten von JURO Digital.

(4) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, JURO Digital bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen bestmöglich zu unterstützen. Er wird insbesondere alle erforderlichen Informationen, Zugangsdaten (API-Keys, Server-Logins), Texte, Bilder und sonstige Materialien rechtzeitig und in einem geeigneten, verarbeitungsfähigen Format zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm überlassenen Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt JURO Digital von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang vollumfänglich frei.

(3) Der Kunde benennt für das Projekt einen festen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. JURO Digital ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

§ 5 Abnahme (Werkverträge & Software)

(1) Sofern vertraglich Werkleistungen erbracht werden, hat der Kunde diese nach Fertigstellung und Bereitstellung zum Test unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen, auf Vertragsgemäßheit zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären.

(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Wesentliche Mängel sind solche, die die Nutzbarkeit des Kernsystems unmöglich machen oder massiv einschränken.

(3) Die Leistung gilt als stillschweigend abgenommen, wenn der Kunde die 10-Tages-Frist ohne Benennung von wesentlichen Mängeln verstreichen lässt oder die entwickelte Software / das System produktiv (Live-Betrieb) nutzt.

§ 6 Hosting, Serverbetrieb & Domains

(1) Verfügbarkeit: JURO Digital strebt eine höchstmögliche Netz- und Serververfügbarkeit an. Eine 100%ige Uptime kann aus technischen Gründen jedoch nicht garantiert werden. Ausfallzeiten aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten, Updates oder durch höhere Gewalt (z.B. DDoS-Angriffe, Leitungsausfälle Dritter) stellen keinen Mangel dar.

(2) Inhalte & Missbrauch: Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, extremistischen, pornografischen oder urheberrechtsverletzenden Inhalte auf unseren Servern zu hosten. Der Versand von Spam-E-Mails sowie das Betreiben von Phishing-Sites ist strikt untersagt.

(3) Sperrung: Bei Verdacht auf illegale Inhalte, Missbrauch, Überlastung der Infrastruktur (z.B. durch unsaubere Skripte) oder bei Zahlungsverzug ist JURO Digital berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen.

(4) Domains: Bei der Vermittlung von Domains wird JURO Digital lediglich als Vertreter des Kunden gegenüber der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) tätig. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die beantragten Domains zugeteilt werden oder frei von Rechten Dritter sind.

§ 7 Nutzungsrechte & Urheberrecht

(1) JURO Digital räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung an den erstellten Softwarelösungen, Designs und Konzepten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen.

(2) Eine Weitergabe der Quellcodes an Dritte, der Weiterverkauf der Software oder die Erteilung von Unterlizenzen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von JURO Digital gestattet.

(3) Soweit in der Software Open-Source-Komponenten verwendet werden, richten sich die Nutzungsrechte insoweit vorrangig nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz.

(4) JURO Digital behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, Designs oder Softwarekonzepte in anonymisierter Form als Referenz in das eigene Portfolio aufzunehmen und den Kunden (inkl. Logo) auf der eigenen Website als Referenzkunden zu nennen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) getroffen wurde.

§ 8 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist JURO Digital berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für B2B-Kunden) zu fordern sowie laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht). Bei Webhosting- und Wartungsverträgen umfasst dies auch das Recht, die betreffenden Dienste temporär abzuschalten.

(4) Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von JURO Digital unbestritten sind.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Unternehmern 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme.

(2) Mängel sind JURO Digital unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich unter genauer Fehlerbeschreibung anzuzeigen (§ 377 HGB).

(3) Ein Mangel liegt nicht vor bei Inkompatibilitäten, die durch spätere Änderungen der Systemumgebung durch den Kunden, durch Updates von Drittanbieter-Software (z.B. neue Browser-Versionen, Betriebssystem-Updates) oder durch fehlerhafte Bedienung seitens des Kunden entstehen.

(4) JURO Digital hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 10 Maximale Haftungsbeschränkung

(1) JURO Digital haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die maximale Haftungssumme für fahrlässige Pflichtverletzungen ist vertraglich auf den Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt.

(3) Jegliche Haftung von JURO Digital für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, ausgebliebene Einsparungen, Verlust von Goodwill, Reputationsschäden sowie alle sonstigen mittelbaren Schäden oder Folgeschäden ist vollständig ausgeschlossen.

(4) Backups & Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der eingetreten wäre, wenn der Kunde regelmäßige und gefahrentsprechende Sicherungskopien (Backups) angefertigt hätte. Der Kunde ist für die Datensicherung seiner Systeme selbst verantwortlich, es sei denn, JURO Digital hat vertraglich explizit das "Managed Backup" übernommen.

(5) Höhere Gewalt: Wir haften nicht für Leistungsstörungen durch unvorhersehbare Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben (z.B. Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Cyber-Angriffe auf globale Infrastruktur, Ausfälle von Tier-1-Netzbetreibern).

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Mängel nach Übernahme einer Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz & AVV

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und technischen Details des jeweils anderen Partners streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Soweit JURO Digital im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z.B. Hosting, Wartung), ist unser Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ein fester, integraler Bestandteil des Hauptvertrages und dieser AGB.

(3) Zustimmung zum AVV: Der aktuell gültige AVV ist jederzeit unter juro-digital.de/avv abrufbar. Mit der Annahme eines Angebots und dem Akzeptieren dieser AGB stimmt der Kunde dem Abschluss des dort hinterlegten AVV ausdrücklich und rechtsverbindlich zu. Ein separater physischer Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.

§ 12 Vertragslaufzeit & Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

(1) Laufzeitverträge (z.B. Hosting, Wartung, SaaS) werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.

(2) Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für JURO Digital insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten (z.B. Sperrung wg. illegalen Inhalten) verstößt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der JURO Digital GbR (Sendenhorst), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.